AGB des Transfagarasan-Marathon
§ 1 Anwendung – Geltung
(1) Der TRANSFAGARASAN - MARATHON
(im Folgenden TFM genannt) ist eine Veranstaltung von Björn Grass Running Team e.V..
(2) Die AGB werden im Internet unter http://www.trans-marathon.com/ veröffentlicht und sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt sind alle gesunden und gut trainierten Läufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder/jede Teilnehmer/-in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Sie müssen sich der Distanz und Besonderheit (Höhenmeter) der Veranstaltung bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des TFM ist.
(2) Organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmern vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des TFM, gegenüber der Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG geltend zu machen.
§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Anmeldebestätigung – Zahlungsbedingungen –
Rückerstattung – Storno – Versicherung
Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.trans-marathon.com über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen.
Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber eine Bestätigung, die den verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt und somit erklärt. Die Zahlung ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 30,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Distanzen betragen:
- Marathon: € 70,00 pro Person
- 13,5 km-Berglauf: € 40,00 pro Person
Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes ist unter www.trans-marathon.com zu finden.
(3) Die Zahlungen können durch Überweisung erfolgen.
(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags eine
Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung
auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer
Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht
zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Abgabe seiner unterschriebenen Haftungserklärung die
Startunterlagen. Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben der Haftungserklärung ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen.
(6) Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:
• er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt.
• er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.
• er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.
• er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
(7) Bei einer Stornierung der Veranstaltung durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
(8) Eine Stornierung der vorliegenden Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(9) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter an einen Dritten bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstag übertragbar. Hierfür fällt eine Gebühr von € 10,00 an. Danach ist keine Ummeldung auf
eine andere Person oder eine andere Distanz mehr möglich. Jede Meldung kann nur einmal geändert werden und ist dann endgültig.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten - Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
(2) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt oder
Abbruch des Rennens aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 des Reglements genannten speziellen Vorerfahrungen und Vorkenntnissen zu verfügen.
(2) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden.
(4) Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
(5) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während des Gepäcktransports (Kleiderbeutel).
(8) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(9) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
(10) Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
§ 6 Datenerhebung und – Datenverwertung
(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.
(2) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per E-Mail widersprechen.
(6) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der Björn Grass Laufreisen GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Björn Grass Running Team e.V. und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.